Akkreditierungsrichtlinien – Allgemeine Voraussetzungen und Hinweise
a) Für eine Akkreditierung müssen der SpVgg Ansbach 09 vom Medium/der Redaktion ein hauptverantwortlicher Ansprechpartner sowie die zu akkreditierenden Redakteure/Mitarbeiter namentlich und mit Angabe der Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Handynummer) gemeldet werden.
b) Nur akkreditierte Journalisten, Fotografen, Kamerateams und weitere Medienvertreter, die für eine etablierte Medienorganisation tätig sind, können akkreditiert werden.
c) Eine Saisonakkreditierung ist personengebunden und nicht übertragbar.
d) Eine Saisonakkreditierung kann auch während der Saison nachträglich beantragt werden.
e) Eine kurzfristige Akkreditierung am Spielort selbst ist nicht möglich.
f) Der BFV und der Verein haben das Recht, den Zugang der Medienvertreter zum Stadion zu regulieren.
g) Medienvertreter, die Videoaufnahmen machen wollen, aber nicht über eine gültige Saisonakkreditierung Video/TV des BFV verfügen, erhalten keinen Zutritt zum Stadion.
h) Der Medienverantwortliche des Heimvereins oder ein beauftragter Mitarbeiter des BFV können im Zweifelsfall den Nachweis eines konkreten Redaktionsauftrages und/oder eines Arbeitsnachweises verlangen.
i) Verstöße gegen die Akkreditierungsrichtlinien können den Entzug der Saisonakkreditierung für das Medium/die Redaktion sowie alle zugehörigen Redakteure zur Folge haben.
j) Akkreditierte Pressevertreter haben keinen Zugang zu VIP-Bereichen, Umkleideräumen oder anderen nicht-öffentlichen Bereichen des Stadions, es sei denn, eine spezielle Genehmigung wurde erteilt.