Am Stadion 3, 91522 Ansbach

Am Stadion 3
91522 Ansbach

Das Logo der SpVgg Ansbach 09

Herzlich Willkommen bei
den #nullneunern

Mitgliedschaften

Werde einer von uns: Wähle dein Level der Unterstützung und genieße die exklusiven Vorteile der nullneuner-Familie.

Fan-Mitgliedschaft

Die Fan-Mitgliedschaft ist der einfachste Weg, Teil der Nullneuner-Familie zu werden.

Deine Vorteile:

Digitaler Mitgliedsausweis

Bis zu 20% Rabatt auf Tagestickets und Dauerkarten

Mind. 10% Fanshop-Rabatt während Heimspielen im Stadion

Attraktive Rabatte bei zahlreichen Partnern

Stimm- und Mitspracherecht ab 18 Jahren

Ehrung langjähriger Mitglieder

Familienmitgliedschaft: nur 10€ pro Jahr pro weiterer Person

5/ pro Monat
Das Logo der SpVgg Ansbach besteht aus einem grünen Schild mit drei schwarz-weißen Fischen. Der Text „SPIELVEREINIGUNG 09 ANSBACH“ umgibt das Schild auf weißem Grund mit schwarzem Rand.

Empfehlung

Supporter-Mitgliedschaft

Die Supporter-Mitgliedschaft richtet sich an aktive Sportler und alle, die den Verein besonders unterstützen möchten.

Deine Vorteile:

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Alle Vorteile der Fan-Mitgliedschaft plus:

Exklusives Zugriffsrecht auf Premium-Sitzplätze auf der neuen Gegengerade

Einladung zur jährlichen Supporters-Night in der nullneuner lounge

Familienmitgliedschaft: nur 10€ pro Jahr pro weiterer Person

9/ pro Monat

Lebenslange Mitgliedschaft

Einmal nullneuner.
Immer nullneuner.

Mit der lebenslangen Mitgliedschaft unterstützt du die SpVgg Ansbach dauerhaft und bleibst bis ans Lebensende Mitglied.

Du genießt dauerhaft alle Vorteile der Supporter-Mitgliedschaft – ohne weitere Jahresbeiträge.

1009/ einmalig

Persönliche Daten des vertragsführenden Mitglieds

Neues Familienmitglied

Persönliche Daten

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Die lebenslange Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und ersetzt alle zukünftigen Mitgliedsbeiträge. Sie kann von jeder natürlichen Person abgeschlossen werden. Die Aufnahmegebühr entfällt hier komplett. Jedes Mitglied kann seinen bestehenden Status in eine lebenslange Mitgliedschaft umwandeln. Dies kann zu jeder Zeit umgesetzt werden und setzt lediglich die geleistete Zahlung des vollen Beitrages sowie eine Beitragsschuldenfreiheit voraus. Durch die Zahlung des Einmalbetrags besteht bis zum Lebensende keine Pflicht zur Zahlung von regulären Beiträgen (Sonderumlagen ausgeschlossen). Eine Anrechnung von Beiträgen, die bereits vor dem Erwerb der lebenslangen Mitgliedschaft geleistet wurden, ist ausgeschlossen. Die Anwendung von Ermäßigungen auf den zu leistenden Betrag sowie eine Ratenzahlung ist nicht möglich.